Leitner (Hrsg.)

Finanzstrafrecht 1992-2002

Aktualisierte Beiträge der Finanzstrafrechtlichen Tagungen 1996–2002

1. Aufl. 2006

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Finanzstrafrecht 1992-2002 (1. Auflage)

S. 13

S. 15Fortgesetztes Delikt

Die Rechtsprechungsänderung zur fortgesetzten Handlung und ihre Konsequenzen für Steuerstrafsachen

Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Universität Bayreuth

Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Voraussetzungen des Fortsetzungszusammenhangs und Verzicht auf dieses Rechtsinstitut durch die höchstrichterliche Rechtsprechung

1. Einordnung des Fortsetzungszusammenhangs in die Konkurrenzlehre

2. Voraussetzungen des Fortsetzungszusammenhangs

3. Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH

a) Vorlagebeschlüsse des 2. und 3. Strafsenats des BGH

b) Entscheidungsinhalt

4. Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesfinanzhofs zum Fortsetzungszusammenhang im Steuerstrafrecht

5. Stellungnahme

III. Materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Funktionen des Fortsetzungszusammenhangs und Rechtsfolgen seiner Aufhebung

1. Materiellrechtliche Konsequenzen

2. Strafklageverbrauch

3. Strafzumessung

4. Anforderungen an die Tatsachenfeststellung

5. Verjährung

6. Bestimmung der steuerlichen Festsetzungsfrist

7. Selbstanzeige

8. Auswirkungen für die Ermittlungsbehörden

9. Fortgeltung des Fortsetzungszusammenhangs im europäischen Kartellordnungswidrigkeitenrecht

IV. Fortsetzungszusammenhang im weiteren Sinne: natürliche Handlungseinheit

1. Voraussetzungen der natürlichen Handlungseinheit

2. Bedenken gegen die natürliche Handlungseinheit

3. Verbleibende Konkurrenzfragen im Steuerstrafrecht

V. Ausblick

S. 16I. Einleitung

In den vergangenen zehn Jahren hat der deutsche Bundesgerichtshof in Strafsachen mehrere Leitentscheidungen getroffen, die dem verfassungsrechtlich garantierten Satz „nullum crimen, nulla poena sine lege“ Rechnung tragen. Dies hat zur Folge, daß Rechtsinstitute, die jahrzehntelang angewandt worden sind, heute in der Rechtsprechung keine Rolle mehr spielen. Eine dieser Leitentscheidungen, die in der Literatur als „Jahrhundertentscheidung“ bezeichnet wird, ist das Urteil des Großen Senats für Strafsachen vom , in dem der Fortsetzungszusammenhang aufgegeben wurde. Dadurch wurde zugleich den verfahrensrechtlichen Auswirkungen dieses Rechtsinstituts, die zu einer Verkürzung der dem Täter zustehenden prozessualen Rechte führten, entgegengewirkt.

Weiterhin wurde im vergangenen Jahr die Rechtsfigur der actio libera in causa für die Delikte der Straßenverkehrsgefährdung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgegeben, durch die die Strafbarkeit begründet wurde, wenn sich ein Täter im Zustand...

Finanzstrafrecht 1992-2002

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