Finanzstrafrecht 2022
1. Aufl. 2023
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S. 401. Einleitung
Trotz einer beispiellosen Berg- und Talfahrt boomen Krypto-Assets nach wie vor. Nicht nur seriöse Anleger investieren in Krypto-Assets, reges Interesse an Krypto-Transaktionen herrscht auch in der Halb- und Unterwelt, in (Online-)Schwarzmärkten und der Schattenwirtschaft. Die Dimensionen des Kryptomarktes sind gewaltig: Die globale Marktkapitalisierung liegt knapp bei € 1,1 Billionen. Das Volumen des gesamten Kryptowährungsmarkts der letzten 24 Stunden beträgt € 40,69 Milliarden. Die dominante Kryptowährung ist Bitcoin mit 45,78 %, gefolgt von Ether, Tether, BNB und US-Coin.
Krypto-Assets finden Verwendung ua als Zahlungsmittel im Bereich des Handels mit illegalen Gütern (Drogen, Waffen etc) auf Darknet-Marktplätzen. Sie werden von Cyber-Erpressern und in Ransom-Fällen eingesetzt. Krypto-Assets eignen sich als Instrument der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Gewinne aus dem Handel mit Krypto-Assets werden oftmals gegenüber der Abgabenbehörde nicht angezeigt.
Neben Fragen des materiellen (Finanz-)Strafrechts und des Strafrechtsanwendungsrechts ergeben sich in Bezug auf Krypto-Assets auch praktische Herausforderungen bei der finanzstrafrechtlichen Ermittlungsarbeit. ...