Finanzstrafrecht 2021
1. Aufl. 2022
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S. 21. Einleitung
Digitalisierung bedeutet nicht nur, dass Eingaben einfach online via PC erledigt werden können, sondern dass die Behörden in der Lage sind, diese Eingaben (Steuererklärungen, andere Anbringen etc) mit digital verknüpften Informationen rasch und vor allem rechtsrichtig zu erledigen.
Die öffentliche Verwaltung stand in Europa in der zu bewältigenden Covid-19-Pandemie im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit. Es waren die digitalen Kapazitäten, die dafür sorgen mussten, dass Fördermaßnahmen rasch und möglichst unbürokratisch an die Förderempfänger*innen zur Auszahlung gelangen. „Wer rasch hilft, hilft doppelt“, hieß es seitens der Politik. Dass dieses Helfen von den digitalen Möglichkeiten maßgeblich abhing, war fast zur Nebensache verkommen. Die Finanzverwaltung war auch für diese Abwicklung der Geschäftsfälle durch den Eingangskanal FinanzOnline und vor allem den dahinterstehenden IT-Anwendungen gut aufgestellt.
Prüfungen und Kontrollen aufgrund einer automatisierten Fallauswahl durch die Abgabenbehörden, Durchführung von Analysen in Strafverfahren mittels Unterstützung von künstlicher Intelligenz (KI), ist das möglich, gar notwendig und auch rechtlich erlaubt? Genießen di...