Der Ehevertrag
4. Aufl. 2018
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S. 1Erster Teil – Einführung
1. Einleitung
1.1. Regelung des Eheverhältnisses
1.1.1. Allgemeines
Das Eherecht ist vom Gesetzgeber umfassend geregelt. Viele Menschen ziehen daher das Eingehen einer Ehe dem formlosen Zusammenleben vor, weil die nichteheliche Lebensgemeinschaft unter heterosexuellen Paaren im relativ rechtsfreien Raum angesiedelt ist. Das Eherecht ist im ABGB und EheG normiert und somit auch mehr oder weniger standardisiert und typisiert. Der sensible Bereich des partnerschaftlichen Zusammenlebens unterliegt zwar einem ständigen Wertewandel, doch hinkt der Gesetzgeber oft den gesellschaftlichen Veränderungen hinterher. Zuweilen kann es aber auch vorkommen, dass das Gesetz der gesellschaftlichen Akzeptanz auch vorauseilt und Normen schafft, die von vielen Personen nicht gutgeheißen werden. In bestimmten Bereichen kann nicht vom im Gesetz festgelegten Regelungsinhalt abgewichen werden, es liegt daher zwingendes Recht vor. In den meisten Bereichen jedoch kann das Gesetz an die individuellen Bedürfnisse adaptiert oder sogar ganz davon abgewichen werden. Durch den Abschluss einer Vereinbarung zwischen Braut- bzw Eheleuten können daher etliche Vorschriften abgeändert werden. In weiten Krei...