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Praxisleitfaden Baustelle und Recht

2. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1787-9

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Praxisleitfaden Baustelle und Recht (2. Auflage)

S. 111. Die allgemeinen Rechtsgrundlagen

1.1. Der Vertrag

Jeder Mensch schließt im Laufe eines Tages - im Regelfall unbewusst - eine ganze Reihe von Verträgen ab und folgt dabei - meist ebenso unbewusst -weitgehend denselben juristischen Kriterien, die auch bei hochkomplexen Vertragsverhandlungen, bei denen auf beiden Seiten Heerscharen von Anwälten, Technikern und Managern im Einsatz sind, angewendet und eingehalten werden. Die Kenntnis und die Einhaltung dieser Grundkriterien helfen Fehler zu vermeiden und letztlich den eigenen Job besser auszuüben.

Diesen Grundbegriffen und Grundregeln des allgemeinen Vertragsrechts ist dieses erste Kapitel gewidmet.

Zu beachten: Ein Vertrag kommt durch „übereinstimmende Willenserklärung zweier oder mehrerer Vertragspartner“ zustande.

Schon diese grundlegende Definition bedarf der näheren Erläuterung:

1.1.1. Die Vertragsparteien

„Vertragspartner“ kann nur ein Mensch (eine natürliche Person) oder eine so genannte juristische Person (d. i. eine von der Rechtsordnung des jeweiligen Staates ausdrücklich mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Personenmehrheit oder Vermögensmasse: z. B. OG KG GmbH, AG, Genossenschaft, Stiftung etc.) sein.

Die Prüfung der Frage, ob...

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