Arbeitsrecht für Arbeitgeber 2013
12. Aufl. 2013
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S. 25 Kapitel I
1. Vorgehen bei Lösung einer arbeitsrechtlichen Frage
Wenn beispielsweise ein KV vorsieht, dass eine AG-Kündigung nur schriftlich ausgesprochen werden kann und ungeachtet dieser Regelung der AG die Kündigung nur mündlich ausspricht, hat dies zur Folge, dass durch die Nichteinhaltung dieser Formvorschrift die Kündigung als rechtsunwirksam anzusehen ist.
Wenn man daher eine arbeitsrechtliche Frage zu lösen hat, wird man zuerst nachlesen
im anzuwendenden KV (siehe 9.), um festzustellen, ob dieser zu gegenständlichem Problem eine Regelung vorsieht. Ist dies nicht der Fall, wird man prüfen, ob neben dem KV
mündliche oder schriftliche Vereinbarungen bestehen (die nicht gegen zwingende Bestimmungen verstoßen dürfen - siehe 14.1) oder ob ein
„gewohnheitsrechtlicher“ Anspruch (siehe 14.15) entstanden ist.
Ist all dies zu verneinen, ist zu klären, ob ein
Spezialgesetz die gestellte Frage beantwortet.
Erst wenn auch diese Prüfung ergebnislos bleibt, ist auf das
ABGB, das als „Keimzelle“ aller arbeitsrechtlichen Bestimmungen gilt, zurückzugreifen.
2. Notwendige und zweckmäßige Schriftform im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht ist die Schriftform u.a. zwingend vorgesehen für:
die einvernehmliche Beendigun...