1 x 1 der Personalverrechnung 2021
4. Aufl. 2021
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S. 586. Lohnsteuer (Grundlagen)
6.1. Arbeitnehmer im Steuerrecht
Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, wozu auch Bezüge aus einem Dienstverhältnis gehören. Arbeitgeber ist, wer Arbeitslohn auszahlt.
Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer).
Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist.
Daraus lassen sich folgende Kriterien für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses ableiten:
Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber,
organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers,
kein Unternehmerwagnis.
Entscheidend für die steuerliche Beurteilung ist nicht die vertragliche Gestaltung, sondern die tatsächlich gelebten Verhältnisse.
Dabei sprechen folgende Indizien für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses:
vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel und Arbeitskle...