Thomas Rauch

ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2021

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4327-4

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ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2021 (1. Auflage)

3. Zusammenfassung weiterer wichtiger Gerichtsentscheidungen

Kann eine Entlassung wegen sexueller Belästigung ausgesprochen werden, obwohl sich der AN auf Verlangen des AG entschuldigt hat?

Der Kläger wurde am zum gekündigt, nachdem der AG vom Vorwurf der sexuellen Belästigung einer AN durch den Kläger erfahren hatte. Am wurde die Entlassung ausgesprochen. Das Erstgericht ging davon aus, dass die Entlassung verspätet erfolgt sei. Das Berufungsgericht bestätigte diese Rechtsauffassung und hat Folgendes festgehalten:

Der AG hat am den konkreten Vorwurf der sexuellen Belästigung einer AN durch den Kläger erfahren. Daraufhin hat er den Kläger aufgefordert, sich bei der AN zu entschuldigen. Dem kam der Kläger nach. Er hat sich bei der AN entschuldigt und sein Bedauern für sein Fehlverhalten ausgesprochen.

Schon diese Aufforderung des AG lässt den Schluss zu, er hätte auf eine Entlassung verzichtet.

Am hat der AG die Kündigung des Klägers ausgesprochen, weil er befürchtet hat, wegen der sexuellen Belästigung mangels geeigneter Abhilfe durch den AG einen Nachteil zu erleiden. Wenn dies aber schon zum Anlass genommen wurde, (nur) eine Kündigung...

ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2021

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