ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2021
1. Aufl. 2021
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Im Judikaturteil werden wichtige neue Entscheidungen insbesondere der Höchstgerichte und deren Konsequenzen für die Praxis erörtert. In Einzelfällen werden auch Entscheidungen aus dem Jahre 2019 besprochen, wenn deren Veröffentlichung erst 2020 erfolgt ist und auf Grund der Bedeutung eine Besprechung geboten erscheint.
2.1. Arbeitszeit
2.1.1. Ist das An- bzw Ausziehen eines Piratenkostüms als Arbeitszeit anzusehen?
Zunächst hatte der OGH im Jahre 2018 zu entscheiden, ob Umkleidezeiten in einem Krankenhaus als Arbeitszeit anzusehen sind. Das Tragen der vom AG vorgeschriebenen Dienst- und Schutzkleidung darf aus hygienischen und rechtlichen Gründen (Vermeidung von Verschleppungen von Erregern) nicht außerhalb des Krankenhauses (dessen Rechtsträger geklagt wurde) getragen werden. Diese Dienstkleidung muss vor Arbeitsbeginn im Spital angezogen werden. Es ist unzulässig, die Dienstkleidung nach Hause mitzunehmen. Bei Dienstschluss muss die Dienstkleidung in der Krankenanstalt abgelegt werden. Sie wird ausschließlich durch die Wäscherei des Spitals desinfizierend gereinigt.
Der OGH hat dazu festgehalten, dass es darauf ankommt, ob der AN Handlungen setze, die in zeitlicher und örtlicher Hins...