ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2019
1. Aufl. 2019
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3. Zusammenfassung weiterer wichtiger Gerichtsentscheidungen
ÜBERMITTLUNG DER LOHNABRECHNUNG
Kann die Übermittlung einer vollständigen Lohnabrechnung eingeklagt werden?
Nach § 2f Abs 1 Satz 1 AVRAG ist dem AN bei Fälligkeit des Entgelts eine schriftliche übersichtliche, nachvollziehbare und vollständige Abrechnung von Entgelt und Aufwandsentschädigungen zu übermitteln. Zur Frage, ob die Übermittlung einer solchen Lohnabrechnung vom AN eingeklagt werden kann, hat der OGH ua Folgendes festgehalten:
Den Gesetzesmaterialien zu § 2f Abs 1 AVRAG ist zu entnehmen, dass es sich um einen „zivilrechtlichen Anspruch auf Lohnabrechnung“ handelt, da der AG nach dem Gesetzeswortlaut die Abrechnung „zu übermitteln“ bzw „zur Verfügung zu stellen“ (§ 2f Abs 1 Satz 1 und 2 AVRAG) hat, ist dem AN eine klagsweise Durchsetzung dieses Anspruchs möglich.
Dieser Verpflichtung zur Übermittlung einer vollständigen Abrechnung von Entgelt und Aufwandsentschädigungen hat der AG bereits dann entsprochen, wenn die Abrechnung formell vollständig ist. Eine inhaltliche Unrichtigkeit der Abrechnung - beispielsweise wenn die Abrechnung keine Urlaubsersatzleistung ausweist, weil der AG vom Urlaubsverbrauch ausgeht - schadet bei § 2f Abs 1 Satz 1 AVRAG daher nicht und ist somit für die Frage des Vorliegens einer ...