ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2018
1. Aufl. 2018
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4. Aktuelles
4.1. OECD-Studie zum österreichischen KV-System
In Österreich sind 98 % der AN vom KV und daher von Mindestlöhnen erfasst. Das liegt vor allem daran, dass die WK und ihre Fachverbände mit gesetzlicher Mitgliedschaft fast alle KV abschließen und dabei jeweils alle AG einer Branche und ihre Mitarbeiter erfassen (weil die Pflichtmitgliedschaft bzw gesetzliche Mitgliedschaft ein Ausscheiden aus dem zuständigen Fachverband ausschließt).
S. 89Außerhalb von Österreich schließen Verbände mit freiwilliger Mitgliedschaft KV ab, die nur Unternehmen erfassen, die dem jeweiligen AG-Verband beigetreten sind. Um die Bindung an einen KV zu vermeiden, sind zB in Deutschland viele Unternehmen aus den AG-Verbänden ausgetreten oder sind ihnen nicht beigetreten oder sind nur Mitglieder ohne Tarifbindung (also Mitglieder, für die der KV bzw der Tarifvertrag nicht anzuwenden ist). Daher sind etwa in Deutschland nur 50 % der AN von einem KV (bzw Tarifvertrag) erfasst. Seit der Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft hat sich zB in Griechenland die Tarifbindung halbiert und ist in Slowenien um rund 1/3 gesunken.
In Frankreich besteht ähnlich wie in Österreich ebenfalls eine Tarifbindung von 98 %, die übe...