ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2018
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 81. Neuerungen zu Gesetzen und VO
1.1. Angleichung Arbeiter und Angestellte
1.1.1. Allgemeines
In der Nationalratssitzung vom (also drei Tage vor der Nationalratswahl vom ) wurde die gesetzliche Angleichung von Arbeitern und Angestellten nach dem Modell der SPÖ, gemeinsam mit den Stimmen der FPÖ und den (damals noch im Nationalrat vertretenen) Grünen beschlossen. Entgegen der bisherigen Vorgangsweise in der 2. Republik ist in diesem Fall bei einer besonders bedeutenden arbeitsrechtlichen Materie keine vorherige Einigung der Sozialpartner abgeschlossen worden. Die Angleichung beruht daher nicht auf einer Zustimmung bzw Absprache mit der Arbeitgeberseite (bzw der Wirtschaftskammer Österreich). Weiters werden auch inhaltliche Änderungen für beide Gruppen vorgenommen (insbesondere 8 Wochen Krankenentgelt bereits nach einem Jahr statt nach 5 Jahren, Krankenentgeltfortzahlung trotz einvernehmlicher Auflösung, Verlängerung der Entgeltfortzahlungszeiten bei Lehrlingen und Entfall der kürzeren Kündigungsfristen für Angestellte, die nur wenige Stunden arbeiten).
Abgesehen davon handelt es sich lediglich um eine teilweise Angleichung, weil kein einheitlicher AN-Begriff geschaf...