ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2017
1. Aufl. 2017
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3. Zusammenfassung weiterer wichtiger Gerichtsentscheidungen
FEIERTAGSRUHE
Ist ein zusätzlicher Feiertag für Angehörige der evangelischen Kirche AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche eine Diskriminierung jener AN, die nicht einer dieser Kirchen angehören?
Der § 7 Abs 3 ARG sieht Folgendes vor:
„(3) Für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche ist auch der Karfreitag ein Feiertag.“
Ein AN, der nicht einer der genannten Kirchen angehört, hat am Karfreitag acht Stunden gearbeitet und vom AG ein Feiertagsentgelt von 109,90 € brutto begehrt und wegen Verweigerung dieser Zahlung schließlich eine Klage eingebracht. Es liege eine Ungleichbehandlung auf Grund der Religion bei den sonstigen Arbeitsbedingungen nach § 17 Abs 1 Z 6 GlBG vor. Diese Regelung verstoße auch gegen die RL 2000/78/EG, Art 21 Charta der Grundrechte der EU und Art 7 B-VG.
Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht änderte diese Entscheidung ab und gab dem Kläger Recht.
Die ordentliche Revision an den OGH wurde für zulässig erklärt. Nach den bisher vorliegenden Informationen wurde eine Revision eingebracht und hat nunmehr der OGH ...