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ASoK 11, November 2011, Seite 443

Weihnachtsremuneration bei Wechsel zwischen Vollzeit und Teilzeit von Handelsangestellten

1. Den Kollektivvertragsparteien ist es bei der Regelung der Sonderzahlungen ungenommen, das Entstehen des Anspruchs auf Sonderzahlungen an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, soweit deren Ausgestaltung nicht gegen die gesetzlichen Rahmenbedingungen bzw. gegen grundlegende Wertungen der Arbeits- und Sozialrechtsordnung verstößt. Strittige Fragen hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen, der Anspruchshöhe und der Anspruchsdauer sind daher durch Interpretation der jeweiligen kollektivvertraglichen Bestimmungen zu lösen.

2. Sonderzahlungen sind grundsätzlich Aliquotierungsregelungen zugänglich, wenn sich die Aliquotierung der Sonderzahlungen an unterschiedlichen Entgelthöhen orientiert.

3. Da sich im Teil B lit. d der Gehaltsordnung des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten (welcher lautet: „Bei teilzeitbeschäftigten Angestellten mit unterschiedlichem Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung berechnet sich die Weihnachtsremuneration nach dem Durchschnitt der letzten 13. Wochen vor der Fälligkeit.“) eine ausdrückliche Regelung für Teilzeitbeschäftigung mit unterschiedlichem Ausmaß findet, liegt diese Regelung dem hier vorliegenden Fall (Wechsel von Teil- zu Vollzeitarbeit) näher al...

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