Arbeitsrecht 2014
1. Aufl.
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S. 26
Im Judikaturteil werden wichtige neue Entscheidungen und deren Konsequenzen für die Praxis erörtert. In Einzelfällen werden auch Entscheidungen mit einem Datum aus dem Jahr 2012 besprochen, wenn deren Veröffentlichung in der Fachliteratur erst 2013 erfolgt ist oder aufgrund der Bedeutung und der bisherigen geringen Beachtung eine Besprechung sinnvoll ist.
2.1 Krankenstand
2.1.1 Zeitausgleich und Krankenstand
Im Jahr 2013 hatte der OGH die Frage zu klären, ob ein Krankenstand einen Zeitausgleich unterbricht.
Die Streitteile des zu beurteilenden Falls haben eine einvernehmliche Auflösung zum vereinbart. Für den wurde ein Urlaub und für den Zeitraum vom bis eine Freistellung in Form von Zeitausgleich abgesprochen. Damit sollte der Kläger sein Überstundenguthaben abbauen. Vom bis meldete sich der Kläger krank. Der beklagte AG ging davon aus, dass sämtliche Überstunden durch den Zeitausgleich abgebaut worden seien und daher der Krankenstand vom bis gegenstandslos sei. Der Kläger vertrat die gegenteilige Auffassung und hat daher die Zahlung des Überstundenentgelts für die restlichen Überstunden begehrt, die nach seiner Auffassung von bis nicht durch Zeitausgleich abgebaut wurden, ...