Thomas Rauch

Arbeitsrecht 2011

1. Aufl.

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Arbeitsrecht 2011 (1. Auflage)

Im Judikaturteil werden interessante neue Entscheidungen und deren Konsequenzen für die Praxis erörtert. In Einzelfällen werden auch Entscheidungen mit einem Datum aus dem Jahre 2009 besprochen, wenn deren Veröffentlichung in der Fachliteratur erst 2010 erfolgt ist oder auf Grund der Bedeutung und der bisherigen geringen Beachtung eine Besprechung sinnvoll ist.

2.1. Betriebsübergang

2.1.1. Keine teilweise Weitergeltung des bisherigen Kollektivvertrages

Falls ein Betriebsübergang i. S. d. § 3 AVRAG zum Wechsel des Kollektivvertrages führt, so ist von einer gänzlichen Ablöse des bisherigen Kollektivvertrages auszugehen. Es kommt daher zu keiner Nachwirkung des bisherigen Kollektivvertrages. Eine teilweise Nachwirkung des bisherigen Kollektivvertrages würde eine unübersichtliche Rechtssituation bewirken und damit gegen das Gebot der Rechtsklarheit verstoßen. 2010 hat der OGH bestätigt, dass im Fall eines Kollektivvertragswechsels eine fragmentarische Weitergeltung des früheren Kollektivvertrages auch für Bereiche, für die im neuen Kollektivvertrag keine Regelung enthalten ist, nicht in Frage kommt. Dies gilt auch für einen Kollektivvertragswechsel im Fall eines Betriebsübergangs.

Der Wegfall ein...

Arbeitsrecht 2011

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