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Freiwilligengesetz
Regelungsschwerpunkt der im Ministerrat beschlossenen Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Gebührengesetz geändert werden (1634 BlgNR 24. GP) ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Rahmenbedingungen und Strukturen zur Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland und zur Durchführung des freiwilligen Sozialjahres, des freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenkdienstes und des Friedens- und Sozialdienstes außerhalb des Zivildienstes. Geplantes In-Kraft-Treten: . Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Im Folgenden sollen die wesentlichen Inhalte der Regierungsvorlage herausgegriffen und kurz dargestellt werden.
1. Wesentlicher Inhalt des FreiwG
1.1. Förderung von freiwilligem Engagement, Freiwilligenbericht und Internetportal
Abschnitt 1 des FreiwG regelt Grundsätze für die Förderung von freiwilligem Engagement durch den BMASK und den BMWFJ nach Maßgabe der im Bundesfinanzgesetz dafür vorgesehenen Mittel. Neben einer Defin...