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ASoK 2, Februar 2012, Seite 74
Bemessungsgrundlage für Abgeltung von Zeitguthaben
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Die Abgeltung eines Zeitguthabens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss auf Basis des zu diesem Zeitpunkt – und nicht auf Basis des zum Zeitpunkt der Leistung der Überstunden – gebührenden Bezugs erfolgen.