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ASoK 2, Februar 2012, Seite 67

Neues zur Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland

Neue Mindestlöhne ab 1. 1. 2012

Robert Leitner

Mit sind in Deutschland im Baugewerbe, Bergbau, Dachdeckerhandwerk, Zeitarbeitsgewerbe und in der Gebäudereinigung neue Mindestlohntarife in Kraft getreten. In der Abfallwirtschaft gelten bereits seit neue Mindestlöhne. Diese Neuerungen sind für jene österreichischen Unternehmen bedeutsam, die Leistungen in diesen Branchen in Deutschland erbringen, da sowohl inländische als auch ausländische Arbeitgeber mittels Rechtsverordnung verpflichtet werden, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den aktuell geltenden Mindestlohn zu zahlen.

1. Abfallwirtschaft

Mit dem Erlass der 3. Rechtsverordnung in der Abfallbranche wird der bundesweite Mindeststundenlohn von 8,24 Euro auf 8,33 Euro angehoben. Die Verordnung gilt seit und ist bis befristet.

2. Baugewerbe

Mit dem Erlass der 8. Rechtsverordnung im Baugewerbe werden die bundesweiten Mindeststundenlöhne ab dem stufenweise angehoben: In Westdeutschland erhöht sich der Mindestlohn für die Lohngruppe 2 (Facharbeiter) von 13 Euro über 13,40 Euro im Jahr 2012 auf 13,70 Euro im Jahr 2013. In Berlin verläuft die entsprechende Stufenerhöhung von 12,85 Euro auf 13,25 Euro im Jahr 2012 und auf 13,55 Euro im Jahr 2013. In Westdeutschland und Berlin ...

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