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ASoK 2, Februar 2012, Seite 54

Neues aus dem Arbeitnehmerschutzrecht

Aufsichtsbezirke der Arbeitsinspektorate – Grenzwerteverordnung – Baustellendatenbank

Renate Novak

Der vorliegende Beitrag behandelt überblicksmäßig die jüngsten Änderungen im Arbeitnehmerschutzrecht, insb. die neue Grenzwerteverordnung 2011.

1. Änderung der Verordnung über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate (BGBl. II Nr. 451/2011)

Die Novelle der Verordnung über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate trat am in Kraft: Die Zusammenlegung der politischen Bezirke Judenburg und Knittelfeld zum gemeinsamen politischen Bezirk Murtal erforderte eine Anpassung des § 1 der Verordnung über die Aufsichtsbezirke betreffend das Arbeitsinspektorat für den 12. Aufsichtsbezirk (Leoben).

2. Änderung der Grenzwerteverordnung 2007 – GKV 2011 (BGBl. II Nr. 429/2011)

Die Novelle der GKV 2007, BGBl. II Nr. 253/2001, durch BGBl. II Nr. 429/2011 trat am (dem der Kundmachung folgenden Tag) in Kraft. Sie setzt die Richtlinie 2009/161/EU der Kommission vom zur Festlegung einer dritten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und zur Änderung der Richtlinie 2000/39/EG, ABl. Nr. L 338 vom , S. 87, um (die Umsetzungsfrist endete am ).

Wesentlichste Inhalte der GKV-Novelle:

  • Der Verordnungstitel der GKV wurde erweitert und lautet nun „Verordnung d...

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