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ASoK 10, Oktober 2018, Seite 367

Gemeinsame Hauptwohnsitzmeldung als Voraussetzung für Kinderbetreuungsgeld

Erste Rechtsprechung zur Möglichkeit einer teleologischen Reduktion des § 2 Abs 6 KBGG

Karin Blasl

Das KBGG sieht in seinem § 2 Abs 6 als Voraussetzung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes unter anderem kumulativ zum gemeinsamen Haushalt eine hauptwohnsitzliche Meldung am Ort des gemeinsamen Haushalts vor. Sowohl der Gesetzeswortlaut als auch die klare gesetzgeberische Absicht, nämlich die Entlastung der Krankenversicherungsträger durch Vermeidung von Verwaltungsaufwand, sprechen nach der jüngst ergangenen OGH-Entscheidung vom , 10 ObS 61/18w, gegen eine teleologische Reduktion des § 2 Abs 6 KBGG.

1. Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld

Das KBGG regelt in seinem § 2 die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Diese gelten sowohl für das pauschale als auch das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld.

Neben dem Bezug der Familienbeihilfe, dem Einhalten der Zuverdienstgrenze, dem Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet sowie allenfalls dem Bestehen eins rechtmäßigen Aufenthaltstitels ist auch der gemeinsame Haushalt des leistungsbeziehenden Elternteils mit dem Kind Voraussetzung für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.

2. Gemeinsamer Haushalt im Sinne des § 2 Abs 6 KBG

Ein gemeinsamer Haushalt im Sinne des KBGG liegt nach § 2 Abs 6 leg cit nur dann vor, wenn der Elternteil...

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