Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2009
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§ 48. Nicht anwendbare Regelungen über das Wohnungseigentum
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§ 48 enthält eine demonstrative Aufzählung von Bestimmungen, deren Anwendung auf einen Alleineigentümer ohnehin ausgeschlossen ist und keinen normativen Inhalt hat (Würth, wobl 2001, 122). Eine Relativierung des § 48 ergibt sich aus dem für den Miteigentumsbewerber bestehenden Verweis des § 50 auf die dem WE-Bewerber nach dem 9. und 11. Abschnitt zukommenden Rechte (Vonkilch in Hausmann/Vonkilch, § 48 WEG Rz 5).