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Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Dokumentvorschau
Erich/Marent/Preisl - Wohnungseigentumsgesetz

§ 36. Ausschließung von Wohnungseigentümern

Allgemeine Einleitung

1

Die Bestimmungen des § 36 (zwingendes Recht!) sehen unter bestimmten Voraussetzungen die Ausschließung eines Wohnungseigentümers aus der Gemeinschaft als Gegengewicht gegen die Beseitigung des Anspruchs auf Aufhebung der Gemeinschaft des WE vor, der den dauernden Bestand des WE sichern soll (kritisch Würth/Zingher/Kovanyi21, § 36 WEG Rz 2). Die Ausschließungsgründe sind in § 36 taxativ aufgezählt (Hausmann in Hausmann/Vonkilch, § 36 WEG Rz 29; Würth in Rummel3, § 36 WEG Rz 1; SZ 49/120 = MietSlg 28.491; wobl 2007/133, 342) und sind den Kündigungsgründen des MRG und dem Kündigungsverfahren nachgebildet (MietSlg 35.648; wobl 1997/99, 245 = immolex 1997/141, 248 = MietSlg 49.537). Ungeachtet der taxativen Aufzählung der Ausschließungsgründe stellt die Z 1 im Ergebnis eine Art Generalklausel dar (Würth/Zingher/Kovanyi aaO Rz 4). Eine Ausweitung oder Einengung der Ausschlussgründe durch Vertrag ist nicht zulässig (MietSlg 28.491). Da der Wohnungseigentümer im Fall der Ausschließung erheblich stärkere Rechte als Mietrechte verliert, können nur entsprechend schwerwiegende Fakten zum Ausschluss führen. Die Ausschließung darf nur der letzte Ausweg sein ...

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