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Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Dokumentvorschau
Erich/Marent/Preisl - Wohnungseigentumsgesetz

§ 34. Abrechnung

Allgemeine Einleitung

1

Abs 1 regelt den Rechnungslegungsanspruch, das Belegeinsichtsrecht der Wohnungseigentümer und die Verjährung des Abrechnungsanspruchs (5 Ob 11/085). In Abs 2 wird das Kalenderjahr als reguläre Abrechungsperiode bestimmt, doch können abweichende Abrechnungsperioden vereinbart werden. Abs 3 sieht die Verhängung einer Geldstrafe gegen den Verwalter wegen einer nicht gehörigen Abrechnung vor und Abs 4 regelt die Anrechung von Abrechnungsguthaben auf künftige Vorauszahlungen und die Fälligkeit von Nachzahlungen sowie die Zahlungsverpflichtung auf Grund des Abrechnungsergebnisses. Abs 5 enthält eine Verordnungsermächtigung für den BMJ für die Bezeichnung von ÖNORMEN, die in besonderem Maß als Grund- und Vorlage für eine ordentliche Abrechnung geeignet sind. In noch bestehenden Mischhäusern gilt gem § 56 Abs 12 § 34 vollinhaltlich auch gegenüber den schlichten Miteigentümern und diesen stehen auch sonst alle Rechte aus § 34 zu. Im Vorbereitungsstadium gilt gem § 37 Abs 5 die Bestimmung des § 34 für die (schlichten) Miteigentümer ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Anmerkung gem § 40 Abs 2 im Grundbuch eingetragen ist und zumindest ein WE-Bewerber Miteigentum...

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