Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2009
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54. S. 877Muster einer Ranganmerkung der beabsichtigten Veräußerung (§ 53 Abs 1 GBG)
Grundbuchssache
An das
Bezirksgericht Baden
Conrad-von-Hötzendorf-Platz 6
2500 Baden
Baden, 2008-10-10
Antragsteller: Andreas Jäger, 1967-08-09, Kaufmann, Hauptplatz 16, 2500 Baden
Grundbuch 04002 Baden EZ 12
Rangordnung für die Veräußerung
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1fach 1 Halbschrift |
Die Erlassung des umseitigen Beschlusses wird beantragt:
-Seite 2-
Beschluss
Auf Grund des beglaubigt unterfertigten Gesuches wird ob der Liegenschaft in EZ 12 GB 04002 Baden (im Alleineigentum des Andreas Jäger, 1967-08-09) die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung für die Dauer eines Jahres, nämlich bis einschließlich ............................ , bewilligt.
Die einzige Ausfertigung dieses Beschlusses ist Herrn Dr Rudolf Stoß, Notar, Marktplatz 35, 2500 Baden, zuzustellen.
Andreas Jäger eh (beglaubigte Unterschrift)
Beachte:
Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Anmerkung der Rangordnung sind in den § 53-57 GBG enthalten.
Der Rangordnungsbescheid hat nur ein Jahr Gültigkeit (§ 55 GBG). Da nach der Praxis mancher Grundbuchsgerichte die Einjahresfrist ab Einlangen des Gesuches bei Gericht, nach der Praxis anderer aber erst ab Beschlussfassung des GerichtesS. 878 berech...