zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Wohnungseigentumsgesetz (1. Auflage)

54. S. 877Muster einer Ranganmerkung der beabsichtigten Veräußerung (§ 53 Abs 1 GBG)

Grundbuchssache

An das
Bezirksgericht Baden
Conrad-von-Hötzendorf-Platz 6
2500 Baden

Baden, 2008-10-10

Antragsteller: Andreas Jäger, 1967-08-09, Kaufmann, Hauptplatz 16, 2500 Baden

Grundbuch 04002 Baden EZ 12

Rangordnung für die Veräußerung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1fach
1 Halbschrift

Die Erlassung des umseitigen Beschlusses wird beantragt:

-Seite 2-

Beschluss

Auf Grund des beglaubigt unterfertigten Gesuches wird ob der Liegenschaft in EZ 12 GB 04002 Baden (im Alleineigentum des Andreas Jäger, 1967-08-09) die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung für die Dauer eines Jahres, nämlich bis einschließlich ............................ , bewilligt.

Die einzige Ausfertigung dieses Beschlusses ist Herrn Dr Rudolf Stoß, Notar, Marktplatz 35, 2500 Baden, zuzustellen.

Andreas Jäger eh (beglaubigte Unterschrift)

Beachte:

1.

Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Anmerkung der Rangordnung sind in den § 53-57 GBG enthalten.

2.

Der Rangordnungsbescheid hat nur ein Jahr Gültigkeit (§ 55 GBG). Da nach der Praxis mancher Grundbuchsgerichte die Einjahresfrist ab Einlangen des Gesuches bei Gericht, nach der Praxis anderer aber erst ab Beschlussfassung des GerichtesS. 878 berech...

Daten werden geladen...