TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Wohnungseigentumsgesetz (1. Auflage)

51. S. 870Muster eines Wohnungseigentumsstatuts (vorläufiges Wohnungseigentum) (§ 45 Abs 1 WEG)

WOHNUNGSEIGENTUMSSTATUT

I.

1.

Ich, Lothar Stein, geb 1960-04-27, Gastwirt, Singerstr 14, 1230 Wien, bin Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 6435 GB 91123 Wolfurt. Der Grundbuchskörper wird aus dem Grundstück 1824/4, im Ausmaße von 2.302 m2, gebildet. Auf dieser Liegenschaft haften derzeit keine bücherlichen Lasten.

2.

Auf der Liegenschaft befindet sich das Wohnhaus Anton-Schneider-Str 26. Aufgrund des Nutzwertgutachtens des gerichtlich beeideten Bausachverständigen DI Wolfgang Matt, 6800 Feldkirch, Wichnerstr 5, vom , GZ 55/07, bestehen vier Wohnungseigentumseinheiten, wobei auf die nachstehende Tabelle im Besonderen hingewiesen wird:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Top
Bauwerber-Beschreibung
Stockwerk
Nutzfläche m2
Nutzwert pro m2
Gesamt-Nutzwert
Nutzwert gerundet
Grundbuch-Anteil
1
Wohnung:
Wohn- und Nebenräume
EG
74,49
1,00
74,49
74
Garten
EG
43,70
0,05
2,19
2
76
76/480
2
Wohnung:
Wohn- und Nebenräume
EG
71,11
1,00
71,11
71
Garten
EG
152,64
0,03
4,58
5
Wohn- und Nebenräume
OG
72,63
1,00
72,63
73
149
149/480
3
Wohnung:
Abstellraum
EG
6,17
0,30
1,85
2
Wohn- und Nebenräume
OG
109,23
1,00
109,23
109
111
111/480
4
Wohnung:
Wohn- und Nebenr...

Daten werden geladen...