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Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Wohnungseigentumsgesetz (1. Auflage)

51. S. 870Muster eines Wohnungseigentumsstatuts (vorläufiges Wohnungseigentum) (§ 45 Abs 1 WEG)

WOHNUNGSEIGENTUMSSTATUT

I.

1.

Ich, Lothar Stein, geb 1960-04-27, Gastwirt, Singerstr 14, 1230 Wien, bin Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 6435 GB 91123 Wolfurt. Der Grundbuchskörper wird aus dem Grundstück 1824/4, im Ausmaße von 2.302 m2, gebildet. Auf dieser Liegenschaft haften derzeit keine bücherlichen Lasten.

2.

Auf der Liegenschaft befindet sich das Wohnhaus Anton-Schneider-Str 26. Aufgrund des Nutzwertgutachtens des gerichtlich beeideten Bausachverständigen DI Wolfgang Matt, 6800 Feldkirch, Wichnerstr 5, vom , GZ 55/07, bestehen vier Wohnungseigentumseinheiten, wobei auf die nachstehende Tabelle im Besonderen hingewiesen wird:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
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Bauwerber-Beschreibung
Stockwerk
Nutzfläche m2
Nutzwert pro m2
Gesamt-Nutzwert
Nutzwert gerundet
Grundbuch-Anteil
1
Wohnung:
Wohn- und Nebenräume
EG
74,49
1,00
74,49
74
Garten
EG
43,70
0,05
2,19
2
76
76/480
2
Wohnung:
Wohn- und Nebenräume
EG
71,11
1,00
71,11
71
Garten
EG
152,64
0,03
4,58
5
Wohn- und Nebenräume
OG
72,63
1,00
72,63
73
149
149/480
3
Wohnung:
Abstellraum
EG
6,17
0,30
1,85
2
Wohn- und Nebenräume
OG
109,23
1,00
109,23
109
111
111/480
4
Wohnung:
Wohn- und Nebenr...

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