Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2009
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50. S. 866Muster einer Klage auf Einverleibung des Eigentumsrechts und der Begründung von Wohnungseigentum (Gesamtbegründungsklage - § 43 WEG)
An das
Bezirksgericht Hallein
Dr Adolf-Schärf-Platz 2
5400 Hallein
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Klagende Partei: | Moritz Christine, geb Leitenhaus 13, 5524 Annaberg | |
vertreten durch: | Rechtsanwalt Mag Margreiter Alfred Feldbrunnerstraße 112, 5020 Salzburg der sich gemäß § 8 Abs 1 RAO auf die erteilte Vollmacht beruft | |
Beklagte Partei: | Guntram Mathis Bau GmbH (FN 64323 des LG Salzburg) Leitenhaus 12, 5524 Annaberg | |
wegen: | Einverleibung des Wohnungseigentumsrechts an der Liegenschaft EZ 23 GB 56006 Leitenhaus gemäß § 43 WEG (StW € 6.500,00) | |
2-fach 1 Rubrik 5 Beilagen |
KLAGE
samt Antrag auf Klagsanmerkung in EZ 23 GB 56006 Leitenhaus
-Seite 2-
Sämtliche Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ 23 Grundbuch 56006 Leitenhaus, darunter auch die 134/492-Miteigentumsanteile zu B-LNR 3, stehen im Alleineigentum der beklagten Partei. Auf dieser Liegenschaft ist das Wohnhaus Leitenhaus Nr. 12, 5524 Annaberg, errichtet.
Das Wohnhaus wurde anfangs des Jahres 2008 baulich fertig gestellt.
Tabelle in neuem Fenster öffnenBeweis: | Grundbuchsabschrift vom (Beilage ./A); Baubescheid des Gemeindeamtes Annaberg vom ; Bestätigung des Gemeindeam... |