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Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Dokumentvorschau
Wohnungseigentumsgesetz (1. Auflage)

50. S. 866Muster einer Klage auf Einverleibung des Eigentumsrechts und der Begründung von Wohnungseigentum (Gesamtbegründungsklage - § 43 WEG)

An das
Bezirksgericht Hallein
Dr Adolf-Schärf-Platz 2
5400 Hallein


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Klagende Partei:
Moritz Christine, geb Leitenhaus 13, 5524 Annaberg
vertreten durch:
Rechtsanwalt Mag Margreiter Alfred
Feldbrunnerstraße 112, 5020 Salzburg
der sich gemäß § 8 Abs 1 RAO auf die erteilte Vollmacht beruft
Beklagte Partei:
Guntram Mathis Bau GmbH (FN 64323 des LG Salzburg) Leitenhaus 12, 5524 Annaberg
wegen:
Einverleibung des Wohnungseigentumsrechts an der Liegenschaft EZ 23 GB 56006 Leitenhaus gemäß § 43 WEG (StW € 6.500,00)
2-fach
1 Rubrik
5 Beilagen

KLAGE

samt Antrag auf Klagsanmerkung in EZ 23 GB 56006 Leitenhaus

-Seite 2-

A)

Sämtliche Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ 23 Grundbuch 56006 Leitenhaus, darunter auch die 134/492-Miteigentumsanteile zu B-LNR 3, stehen im Alleineigentum der beklagten Partei. Auf dieser Liegenschaft ist das Wohnhaus Leitenhaus Nr. 12, 5524 Annaberg, errichtet.

Das Wohnhaus wurde anfangs des Jahres 2008 baulich fertig gestellt.

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Beweis:
Grundbuchsabschrift vom (Beilage ./A);
Baubescheid des Gemeindeamtes Annaberg vom ;
Bestätigung des Gemeindeam...
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