TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Wohnungseigentumsgesetz (1. Auflage)

48. S. 863Muster über die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums (§ 40 Abs 2 WEG)

EINRÄUMUNGSERKLÄRUNG

Die Bertram Ludwig Baugesellschaft m.b.H., Vordere Zollamtsstraße 12, 6800 Feldkirch, (FN 63214 des LG Feldkirch), ist Wohnungseigentumsorganisator im Sinne des § 2 Abs 6 WEG 2002, da sie als Alleineigentümerin der Liegenschaft in EZ 3456 GB 01657 Leopoldstadt, bestehend aus dem Gst 123, Baufläche, auf dieser Liegenschaft die organisatorische Abwicklung des Bauvorhabens „Wohnungseigentumsanlage Grünfeld“ durchführt, an welcher Wohnungseigentum begründet werden soll. Die Bertram Ludwig Baugesellschaft m.b.H. hat Georg Wohlig, 1967-04-04, Landstraße 43a, 6800 Feldkirch, als Käufer die Einräumung von Wohnungseigentum an der Wohnungseigentumseinheit Top 6 (im ersten Obergeschoß) gemäß dem Bauplan des Architekten DI Franz Übel vom 2004-03-15 schriftlich zugesagt.

Die Bertram Ludwig Baugesellschaft m.b.H. erteilt hiermit ihre unbedingte und unwiderrufliche Zustimmung, dass für Georg Wohlig, 1967-04-04, die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs. 2 WEG 2002 auf der Liegenschaft in EZ 3456 GB 01657 Leopoldstadt an der Wohnungseigentumseinheit Top 6 bewilligt wird.

Wien, am

Beachte:

1.

Auf Antrag des Wohnungseigentums...

Daten werden geladen...