Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Wohnungseigentumsgesetz (1. Auflage)

47. S. 861Muster eines Antrages des Liegenschaftseigentümers, dass für die Begründung von Wohnungseigentum die Verpfändung bis zu einem bestimmten Betrag vorbehalten wird (Anmerkung der vorbehaltenen Verpfändung) (§ 40 Abs 1 WEG)

 

GRUNDBUCHSSACHE

An das
Bezirksgericht Lilienfeld
Babenbergerstraße 18
3180 Lilienfeld/NÖ


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Antragsteller:
Dr. Michael Gruber, Mittelschullehrer, Babenbergerstraße 20 3180 Lilienfeld

 

 

ANTRAG

um Anmerkung der vorbehaltenen Verpfändung – EZ 1223 Grundbuch 19318 Lilienfeld

Es wird beantragt zu erlassen den nachstehenden

-Seite 2-

 

Beschluss

Aufgrund des Antrages vom wird in EZ 1223 Grundbuch 19318 Lilienfeld, im Alleineigentum von Dr. Michael Gruber, nachstehende grundbücherliche Eintragung bewilligt:

Die Anmerkung, dass für die Begründung von Wohnungseigentum die Verpfändung bis zum Betrag von € 125.000,00 vorbehalten wird.

Hievon wird verständigt:

1.

Dr. Michael Gruber, Mittelschullehrer, Babenbergerstraße 20, 3180 Lilienfeld


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Lilienfeld, am
Dr Michael Gruber e h

Beachte:

1.

Die Antragstellung stützt sich auf § 40 Abs 1 WEG. Der Liegenschaftseigentümer ist berechtigt, eine solche Anmerkung zu erwirken.

2.

Mit dieser Anmerkung sollen für die Kredite, die für die Finanzierung des Bauvorhabens b...

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