Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2009
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47. S. 861Muster eines Antrages des Liegenschaftseigentümers, dass für die Begründung von Wohnungseigentum die Verpfändung bis zu einem bestimmten Betrag vorbehalten wird (Anmerkung der vorbehaltenen Verpfändung) (§ 40 Abs 1 WEG)
GRUNDBUCHSSACHE
An das
Bezirksgericht Lilienfeld
Babenbergerstraße 18
3180 Lilienfeld/NÖ
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Antragsteller: | Dr. Michael Gruber, Mittelschullehrer, Babenbergerstraße 20 3180 Lilienfeld |
ANTRAG
um Anmerkung der vorbehaltenen Verpfändung - EZ 1223 Grundbuch 19318 Lilienfeld
Es wird beantragt zu erlassen den nachstehenden
-Seite 2-
Beschluss
Aufgrund des Antrages vom wird in EZ 1223 Grundbuch 19318 Lilienfeld, im Alleineigentum von Dr. Michael Gruber, nachstehende grundbücherliche Eintragung bewilligt:
Die Anmerkung, dass für die Begründung von Wohnungseigentum die Verpfändung bis zum Betrag von € 125.000,00 vorbehalten wird.
Hievon wird verständigt:
Dr. Michael Gruber, Mittelschullehrer, Babenbergerstraße 20, 3180 Lilienfeld
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Lilienfeld, am | Dr Michael Gruber e h |
Beachte:
Die Antragstellung stützt sich auf § 40 Abs 1 WEG. Der Liegenschaftseigentümer ist berechtigt, eine solche Anmerkung zu erwirken.
Mit dieser Anmerkung sollen für die Kredite, die für die Finanzierung des Bauvorhabens benöt...