Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2009
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46. S. 858Muster einer Ausschlussklage eines Wohnungseigentümers nach § 36 WEG
An das
Bezirksgericht Bregenz
Anton-Schneider-Straße 24
6900 Bregenz
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Klagende Parteien: | alle vertreten durch: Rechtsanwälte Schmidt & Blum |
1. Ulli Mayer, Bahnhofstraße 98a, 6900 Bregenz 2. Martin Müller, Bahnhofstraße 98a, 6900 Bregenz 3. Michaela Schmid, Bahnhofstraße 98a, 6900 Bregenz | Mangoldstraße 35b, 6900 Bregenz Vollmacht gemäß § 30 Abs 2 ZPO erteilt |
als Mehrheitseigentümer der Liegenschaft EZ 11 GB 91119 Rieden, mit der Grundstücksadresse 6900 Bregenz, Bahnhofstraße 98a
Beklagte Partei: Elke Neuner, geb. Bahnhofstraße 98a 6900 Bregenz
wegen: Ausschließung eines Miteigentümers gemäß § 36 Abs 1 Z 2 und 3 WEG 2002 (Streitwert: € 9.000,00)
AUSSCHLUSSKLAGE
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Vollmachten erteilt 2-fach 1 Rubrik |
-Seite 2-
Die Kläger sind Mehrheitseigentümer der Liegenschaft EZ 11 GB Rieden, wobei Wohnungseigentum bereits begründet wurde. Die klagenden Parteien halten insgesamt 430/601-Anteile an dieser Liegenschaft, somit 71,547 %.
Die Beklagte ist Minderheitseigentümerin dieser Liegenschaft mit einem Anteil von 18/601-Anteilen (= 2,99 %), mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung W 1 untrennbar verbunden ist.
Tabelle in neuem Fenster öffnenBeweis: | Grundbuchsabschrift; Einvernahme der Parteien; |
S. 859Die Beklagte hat die gegenständlich...