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Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Dokumentvorschau
Wohnungseigentumsgesetz (1. Auflage)

46. S. 858Muster einer Ausschlussklage eines Wohnungseigentümers nach § 36 WEG

An das
Bezirksgericht Bregenz
Anton-Schneider-Straße 24
6900 Bregenz


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Klagende Parteien:
alle vertreten durch: Rechtsanwälte Schmidt & Blum
1. Ulli Mayer, Bahnhofstraße 98a, 6900 Bregenz
2. Martin Müller, Bahnhofstraße 98a, 6900 Bregenz
3. Michaela Schmid, Bahnhofstraße 98a, 6900 Bregenz
Mangoldstraße 35b, 6900 Bregenz
Vollmacht gemäß § 30 Abs 2 ZPO erteilt

als Mehrheitseigentümer der Liegenschaft EZ 11 GB 91119 Rieden, mit der Grundstücksadresse 6900 Bregenz, Bahnhofstraße 98a

Beklagte Partei: Elke Neuner, geb. Bahnhofstraße 98a 6900 Bregenz

wegen: Ausschließung eines Miteigentümers gemäß § 36 Abs 1 Z 2 und 3 WEG 2002 (Streitwert: € 9.000,00)

AUSSCHLUSSKLAGE


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Vollmachten erteilt
2-fach
1 Rubrik

-Seite 2-

A)

Die Kläger sind Mehrheitseigentümer der Liegenschaft EZ 11 GB Rieden, wobei Wohnungseigentum bereits begründet wurde. Die klagenden Parteien halten insgesamt 430/601-Anteile an dieser Liegenschaft, somit 71,547 %.

Die Beklagte ist Minderheitseigentümerin dieser Liegenschaft mit einem Anteil von 18/601-Anteilen (= 2,99 %), mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung W 1 untrennbar verbunden ist.

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Beweis:
Grundbuchsabschrift;
Einvernahme der Parteien;
B)

S. 859Die Beklagte hat die gegenständlich...

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