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Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Wohnungseigentumsgesetz (1. Auflage)

43. S. 849Muster eines Antrages der Eigentümergemeinschaft, das Gericht möge den früheren Verwalter verpflichten, einzelne Verwaltungsunterlagen (Rechnungen) herauszugeben

An das
Bezirksgericht Waidhofen a. d. Thaya
Raiffeisenpromenade 2/1
3830 Waidhofen a. d. Thaya (NÖ)

Außerstreitige Wohnrechtssache


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Antragstellerin:
Eigentümergemeinschaft des Hauses
EZ 20 GB Waidhofen
Antragsgegnerin:
Ida Hörburger, Liegenschaftsverwalterin, Marktgasse 16, 3830 Waidhofen a. d. Thaya
wegen:
2-fach
1 Rubrik

ANTRAG

den früheren Verwalter zu verpflichten, bestimmte Verwaltungsunterlagen (Rechnungen) herauszugeben betreffend die Liegenschaft EZ 20 GB Waidhofen

-Seite 2-

A)

Die Antragsgegnerin war im Zeitraum bis Verwalterin der Liegenschaft EZ 20 Grundbuch 21194 Waidhofen. Die Antragsgegnerin kündigte die Verwaltung per . Ein neuer Verwalter wurde bisher nicht bestellt. Die bisherige Verwalterin übergab der Antragstellerin eine Abrechnung der Betriebskosten und der Reparaturrücklage für das Jahr 2007 sowie eine Reihe von Verträgen und Verwaltungsunterlagen und auch die Rechnungen betreffend die Betriebskosten.

Die Herausgabe der Originalrechnungen für das Jahr 2007 hinsichtlich der Rücklage ...

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