Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2009
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41. S. 843Muster eines Antrages eines Wohnungseigentümers, das Gericht möge die restlichen Wohnungseigentümer schuldig erkennen, der Aufkündigung eines Mietverhältnisses durch den Verwalter bezüglich eines Kraftfahrzeug-Abstellplatzes auf der allgemeinen Fläche der Liegenschaft zuzustimmen, dies wegen Bedarfs für den Wohnungseigentümer der Wohnungseinheit Top 3 (§ 30 Abs 1 Z 9 WEG iVm § 52 Abs 1 Z 3 WEG)
An das
Bezirksgericht Voitsberg
8570 Voitsberg
Außerstreitige Wohnrechtssache
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Antragsteller: | Karlheinz Schön, Handelsvertreter, Ankerstraße 11, 8550 Köflach | |
Antragsgegnerin: | 1. Josef Mäser, Hotelier, Bahnhofstraße 3, 8550 Köflach 2. Othmar Mäser, Heilpraktiker, Bahnhofstraße 3, 8550 Köflach 3. Klaus Ulmer, Bankkaufmann, Am Bühel 3, 8550 Köflach | |
wegen: | ||
4-fach 1 Rubrik 3 Beilagen |
ANTRAG
die Antragsgegner schuldig zu erkennen, der Aufkündigung eines Mietverhältnisses hinsichtlich eines Kraftfahrzeug-Abstellplatzes durch den Verwalter zuzustimmen betreffend die Liegenschaft EZ 85 GB Köflach
-Seite 2-
Ich bin Mit- und Wohnungseigentümer der Eigentümergemeinschaft Wohn- und Geschäftshaus Ankerstraße 11 - Liegenschaft EZ 85 Grundbuch 63332 Köflach. Der Grundbuchskörper wird aus dem Grundstück Nr. 10 gebildet. An der Liegenschaft ist Wohnungseigentum...