Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2009
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39. S. 837Muster eines Antrages eines einzelnen Wohnungseigentümers, das Gericht möge den Beschluss der Eigentümergemeinschaft, eine Wäschespinne, die sich auf einer allgemeinen Fläche im Garten des Wohnhauses befindet, auf Dauer zu entfernen, aufheben (§ 29 Abs 2 Z 1 WEG)
An das
Bezirksgericht Bregenz
Anton-Schneider-Straße 14
6900 Bregenz
Außerstreitige Wohnrechtssache
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Antragsteller: | Walter Oberlechner, Kaminkehrer, Schulgasse 10, 6900 Bregenz | |
Antragsgegner: | 1. Ida Übelhör, Bedienung, Gerberstraße 10, 6900 Bregenz 2. Walter Gasser, Kaufmann, Schulgasse 1d, 6900 Bregenz 3. (Hier sind alle übrigen Wohnungseigentümer anzuführen) | |
wegen: | ||
3-fach (oder mehr, je nach Anzahl der Antragsgegner) 1 Rubrik 2 Beilagen |
ANTRAG
auf Aufhebung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft betreffend die Entfernung einer Wäschespinne auf der Liegenschaft EZ 67 GB Bregenz
-Seite 2-
Die Parteien - Antragsteller und Antragsgegner - sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft in EZ 67 Grundbuch 91103 Bregenz. Der Grundbuchskörper wird aus dem Gst 103 gebildet. Auf dem Grundstück befindet sich das Wohn- und Geschäftshaus Bergstraße 7. Es bestehen insgesamt 35 Wohnungseigentumsobjekte, wobei es sich um 25 Wohnungen und 10 Tiefgaragenabstellplätz...