Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2009
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37. S. 831Muster eines Antrages eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Aufhebung einer Bestimmung der Hausordnung (§ 28 Abs 1 Z 7 WEG iVm § 30 Abs 1 Z 7 WEG)
An das
Bezirksgericht Gänserndorf
Dr. Wilhelm Exner-Platz 3
2230 Gänserndorf/NÖ
Außerstreitige Wohnrechtssache
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Antragsteller: | Reinhold Wegscheider, Werkzeugmeister, Rathausplatz 20, 2230 Gänserndorf | |
Antragsgegner: | 1. Waltraud Schröder, Oberlehrerin, Rathausstraße 20, 2230 Gänserndorf 2. (Hier sind die übrigen Wohnungseigentümer der Liegenschaft anzuführen; dies ergibt sich aus § 30 Abs 1 WEG. Dort wird angeführt, dass sich der Antrag gegen „die übrigen Wohnungseigentümer“ zu richten hat.) | |
wegen: | ||
2-fach (oder mehr, je nach Anzahl der Antragsgegner) Rubrik 2 Beilagen |
ANTRAG
auf Aufhebung einer Bestimmung der Hausordnung betreffend die Liegenschaft EZ 210 Grundbuch 06006 Gänserndorf
-Seite 2-
Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 210 Grundbuch 06006 Gänserndorf. Der Grundbuchskörper wird aus dem Grundstück 205 gebildet. Auf dem Grundstück ist ein Wohn- und Geschäftshaus errichtet. Insgesamt sind 30 Wohnungseigentumsobjekte vorhanden, wobei es sich um 20 Wohnungseinheiten und 10 Abstellplätze für Kraftfahrzeuge handelt.
Tabelle in neuem Fenster öffnenBeweis: | Grundbuchsabschrift des Bezirksgerichtes Gä... |