Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2009
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27. S. 802Muster eines Antrages eines Wohnungseigentümers, das Gericht möge für die Eigentümergemeinschaft einen vorläufigen Verwalter bestellen (§ 23 WEG)
An das
Bezirksgericht Hartberg
8230 Hartberg
Außerstreitige Wohnrechtssache
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Antragstellerin: | Elisabeth Fröhlich, Handelskauffrau, Bahnhofstraße 7, 8230 Hartberg | |
Antragsgegner: | 1. Werner Huber, Kaufmann Bahnhofstraße 7, 8230 Hartberg 2. (Hier sind alle übrigen Wohnungseigentümer außer der Antragstellerin anzuführen. Siehe § 30 Abs 1 WEG) | |
wegen: | ||
2-fach (oder mehrfach, je nach Anzahl der Antragsgegner) 1 Rubrik 2 Beilagen |
ANTRAG
auf Bestellung eines vorläufigen Verwalters betreffend die Liegenschaft EZ 110 Grundbuch 40207 Hartberg
-Seite 2-
Ich - die Antragstellerin - bin Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 105 Grundbuch 40207 Hartberg. Die Antragsgegner sind gleichfalls Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft.
Tabelle in neuem Fenster öffnenBeweis: | Grundbuchsabschrift vom (Beilage ./A); |
Bislang wurde von der Eigentümergemeinschaft noch kein Verwalter bestellt. Im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes ist davon auszugehen, dass eine Selbstverwaltung vorliegt. Tatsächlich ist es aber so, dass sich niemand für die Verwaltung der Liegenschaft zuständig fühlt, die (fiktive) Selbstverwaltu...