Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Wohnungseigentumsgesetz (1. Auflage)

24. S. 795Muster einer Aufkündigung eines Verwaltungsvertrages durch die Eigentümergemeinschaft – der Verwalter war auf eine mehr als dreijährige Zeit bestellt (§ 21 Abs 2 WEG)

Eigentümergemeinschaft
Wohn- und Geschäftshaus
8230 Hartberg, Uferweg 7

als Absender

Herrn
Walter Müller
Immobilienmakler
Bahnhofstraße 7
8230 Hartberg

Hartberg,

Betreff: Aufkündigung des Verwaltervertrages – betreffend Wohn- und Geschäftshaus Uferweg 7 in Hartberg

Die Eigentümergemeinschaft betreffend das Wohn- und Geschäftshaus Uferweg 7 Liegenschaft EZ 21 Grundbuch 40207 Hartberg – hat Sie am auf die Dauer von 10 Jahren zum Verwalter bestellt. Inzwischen sind ca. 7 Jahre verstrichen.

Da Sie seinerzeit auf eine mehr als dreijährige Zeit bestellt wurden und daher eine Frist von mehr als 3 Jahren seit der Verwalterbestellung verstrichen ist, kann der Verwaltungsvertrag nach § 21 Abs 2 WEG ohne Angaben von Gründen unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende jeder Abrechnungsperiode gekündigt werden.

Die Eigentümergemeinschaft hat nunmehr am einstimmig beschlossen, dass Ihr Verwaltervertrag aufgekündigt wird, und zwar mit Wirkung zum . Der Beschluss wurde am im Haus angeschlagen und ist rechtswirksam...

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