Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2009
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11. S. 755Muster eines gemeinsamen Antrages zweier Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage, das Gericht möge die Nutzwerte für die Top 2 und 3 abweichend vom Nutzwertgutachten festsetzen, weil sich durch die Abtretung eines Zimmers der Wohnung Top 2 an die Wohnung Top 3 der Bestand von zwei räumlich unmittelbar aneinander grenzende Wohnungseigentumsobjekte geändert hat (§ 9 Abs 2 Z 5 WEG)
An das
Bezirksgericht Fürstenfeld
Schillerstraße 9
8280 Fürstenfeld
Außerstreitige Wohnrechtssache
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Antragsteller: | 1. Klaus Huber, Werkmeister, Hauptplatz 6, 8280 Fürstenfeld 2. Helmut Zortea, Elektriker, Hauptplatz 6. 8280 Fürstenfeld | |
wegen: | ||
2fach 1 Rubrik 4 Beilagen |
ANTRAG
auf Neufestsetzung der Nutzwerte hinsichtlich der Wohnungen Top 2 und 3 an der Liegenschaft EZ 35 GB 62212 Fürstenfeld gemäß § 9 Abs 2 Z 5 WEG
-Seite 2-
Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 35 Grundbuch 62212 Fürstenfeld. Der Grundbuchskörper wird aus dem Grundstück Nr 102, im Ausmaß von 2.520 m2 gebildet. Auf dem Grundstück befindet sich die Wohnungseigentumsanlage Hauptplatz 6. An der gesamten Liegenschaft ist Wohnungseigentum begründet. Der Erstantragsteller ist Wohnungseigentümer der Wohnung Top 2, der Zweitantragsteller Wohnungseigentümer der Wohnu...