Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2009
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10. S. 752Muster eines Antrages eines Wohnungseigentümers, das Gericht möge die Nutzwerte abweichend vom Nutzwertgutachten festsetzen, da sich der Nutzwert nach Vollendung der Bauführung durch bauliche Vorgänge (Dachgeschoßausbau) geändert hat (§ 9 Abs 2 Z 4 WEG)
An das
Bezirksgericht Braunau am Inn
Stadtplatz 1
5280 Braunau am Inn
Außerstreitige Wohnrechtssache
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Antragsteller: | Klaus Haltmeier, Techniker, Salzburgerstraße 10, Stadtplatz 17, 5280 Braunau | |
Parteien des Verfahrens: | 1. Annelies Weber, Bedienung, Stadtplatz 17, 5280 Braunau 2. Karl Hämmerle, Installateur, Stadtplatz 17, 5280 Braunau 3. Hugo Weinbauer, Krankenpfleger, Stadtplatz 17, 5280 Braunau | |
wegen: | ||
4-fach 1 Rubrik 7 Beilagen |
ANTRAG
auf Neufestsetzung der Nutzwerte gemäß § 9 Abs 2 Z 4 WEG an der Liegenschaft EZ 265 GB 40005 Braunau
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An der Liegenschaft EZ 265 Grundbuch 40005 Braunau, bestehend aus dem Grundstück Nr 70 im Gesamtausmaß von 1.240 m2, ist Wohnungseigentum begründet. Auf dieser Liegenschaft befindet sich das Wohnhaus Stadtplatz 17. Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer der Wohnung W 1, während die übrigen Einheiten im Wohnungseigentum von Annelies Weber (W 2), Karl Hämmerle (W 3) und Hugo Weinbauer (W 4) stehen. Die Verbücherung des Kauf- und Wohnungseigen...