Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2009
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9. S. 749Muster eines Antrages eines Wohnungseigentümers, das Gericht möge die Nutzwerte abweichend vom Nutzwertgutachten festsetzen, da durch abweichende Bauführung der Nutzwert um mehr als 3 vH von den früheren Grundlagen der Nutzwertermittlung abweicht (§ 9 Abs 2 Z 3 WEG)
An das
Bezirksgericht Bleiburg
Kumeschgasse 18
9150 Bleiburg (Kärnten)
Außerstreitige Wohnrechtssache
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Antragsteller: | Mag. Franz Kub, Apotheker, Oktoberplatz 15, 9150 Bleiburg | |
Antragsgegner: | 1. Klaus Burger, Kraftfahrer, Oktoberplatz 15, 9150 Bleiburg 2. Wilma Hagen, Hebamme, Oktoberplatz 15, 9150 Bleiburg 3. Anneliese Gruber, Hausfrau, Bahnhofstraße 10, 9150 Bleiburg | |
wegen: | ||
4-fach 1 Rubrik 6 Beilagen |
ANTRAG
auf Neufestsetzung der Nutzwerte nach § 9 Abs 2 Z 3 WEG an der Liegenschaft EZ 435 GB 76003 Bleiburg
-Seite 2-
An der Liegenschaft EZ 435 Grundbuch 76003 Bleiburg, bestehend aus dem Grundstück Nr 125 im Gesamtausmaß von 1.002 m2, wurde Wohnungseigentum begründet. Es sind insgesamt 4 Wohnungseigentumsobjekte vorhanden; es handelt sich jeweils um Wohnungen.
Der Nutzwert für die Liegenschaft wurde auf Grundlage des Nutzwertgutachtens des allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Klaus Weber vom festgesetzt.
Der Antragsteller und die Antr...