Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2009
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
8. S. 746Muster eines Antrages eines Wohnungseigentümers, das Gericht möge die Nutzwerte abweichend vom Nutzwertgutachten festsetzen, da das Gutachten bei einem Wohnungseigentumsobjekt von den tatsächlichen Gegebenheiten um mehr als 3 vH abweicht (§ 9 Abs 2 Z 2 WEG)
An das
Bezirksgericht Gänserndorf
Dr. Wilhelm Exner-Platz 3
2230 Gänserndorf/NÖ
Außerstreitige Wohnrechtssache
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Antragsteller: | Klaus Kübler, Gastwirt, Eichamtstraße 11, 2230 Gänserndorf | |
Antragsgegner: | 1. Edith Schöch, Lehrerin, Eichamtstraße 11, 2230 Gänserndorf 2. Waltraud Weißkirchner, Angestellte, Eichamtstraße 11, 2230 Gänserndorf 3. Kurt Huber, Werkmeister, Bahnhofstraße 7, 2230 Gänserndorf | |
wegen: | ||
4-fach 1 Rubrik 5 Beilagen |
ANTRAG
auf Neufestsetzung der Nutzwerte nach § 9 Abs 2 Z 2 WEG an der Liegenschaft EZ 85 GB Gänserndorf
-Seite 2-
Die Parteien sind alle Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 85 Grundbuch 06006 Gänserndorf. Der Grundbuchskörper wird aus dem Grundstück Nr 125 gebildet. Auf dem Grundstück befindet sich das Wohn- und Geschäftshaus Eichamtstraße 11. Insgesamt sind 4 Wohnungseigentumsobjekte vorhanden. Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer der Wohnung W 4 im ersten Stock des genannten Wohn- und Geschäftshauses. Es handelt sich um eine Wohnung mit e...