Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2009
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7. S. 742Muster eines Antrags eines Wohnungseigentümers, das Gericht möge die Nutzwerte abweichend vom Nutzwertgutachten neu festsetzen, da das Gutachten des Sachverständigen gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertberechnung verstößt (§ 9 Abs 2 Z 1 WEG)
An das
Bezirksgericht Kitzbühel
Wagnerstraße 17
6370 Kitzbühel
Außerstreitige Wohnrechtssache
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Antragstellerin: | Helga Rümmele, Rathausplatz 2, 6370 Kitzbühel | |
vertreten durch: | Dr. Klaus Huber, Kirchplatz 1, 6370 Kitzbühel der sich gemäß § 8 Abs 1 RAO auf die erteilte Vollmacht beruft | |
Antragsgegner: | 1. Christian Müller, Tischlermeister, Klostergasse 1, 6370 Kitzbühel 2. Annemarie Klauser, Geschäftsfrau, Josef-Pircher-Straße 17, 6370 Kitzbühel 3. (Hier sind die weiteren Antragsgegner anzuführen, sohin im konkreten Fall alle anderen Wohnungseigentümer außer der Antragstellerin) | |
wegen: | ||
3-fach (oder mehr, je nach Anzahl der Antragsgegner) 1 Rubrik 2 Beilagen |
ANTRAG
auf Neufestsetzung der Nutzwerte nach § 9 Abs 2 Z 1 WEG an der Liegenschaft EZ 60 GB 82107 Kitzbühel
-Seite 2-
Die Parteien sind alle Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 60 GB 82107 Kitzbühl.
Die Antragstellerin ist an der Liegenschaft zu 160/1520-Anteilen Miteigentümerin, mit denen Wohnungseigentum der Wohnung W 1 verbunden ist....