Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2009
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1. S. 700Muster eines Wohnungseigentumsvertrages (die Miteigentümer einer Liegenschaft vereinbaren Wohnungseigentum) (§ 3 Abs 1 Z 1 WEG)
WOHNUNGSEIGENTUMSVERTRAG
abgeschlossen zwischen
Franz Heinzer, geb. , Finanzbeamter, 6900 Bregenz, Bergmannstraße 5;
Cornelia Matt, geb. , Sekretärin, 6900 Bregenz, Bergmannstraße 5;
Dr. Karl Binder, geb. , Beamter, 6900 Bregenz, Kainzgasse 28;
Claudia Binder, geb. , Hausfrau, 6900 Bregenz, Achgasse 27;
Dr. Maria Burtscher, geb. , Ärztin, 6973 Höchst, Frühlingsgarten 4/15.
wie folgt:
I.
Auf Grund des Kaufvertrages vom sind die Vertragsteile Miteigentümer der Liegenschaft in EZ 342 GB 91103 Bregenz, bestehend aus dem Grundstück Nr. 160/20, Baufläche, im Ausmaße von 1420 m2. Die einzelnen Miteigentumsanteile sind aus der Tabelle in Vertragspunkt II. ersichtlich.
II.
Aufgrund des Nutzwertgutachtens des Baumeisters DI Bertram Dragaschnig, gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen, vom wurden die Nutzwerte und Mindestanteile für die Wohnungseigentumsobjekte auf dem Grundstück Nr. 160/20 gemäß § 9 Abs 1 WEG 2002 zum Zwecke der Begründung von Wohnungseigentum wie folgt berechnet und festgesetzt:
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