Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2009
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§ 36. Ersatz des Ausmietungsschadens
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. Art. 10 § 2, BGBl. I Nr. 113/2003
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§ 36 gilt - abgesehen vom Fall des § 49 Abs 2 - im Teilanwendungsbereich des § 1 Abs 4 und nur für Hauptmietverhältnisse.