Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2009
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 35. Außerkrafttreten des Exekutionstitels; Aufschiebung der Räumungsexekution
1
§ 35 gilt für die Beendigung von Mietverhältnissen über Wohnräume, die dem Kündigungsschutz des MRG unterliegen und ist daher sowohl im Teil- als auch im Vollanwendungsbereich des MRG anwendbar.