Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2009
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 33a. Benachrichtigung der Gemeinde
Beachte: Zum Bezugszeitraum: Abs. 5 § 49c Abs. 7 idF BGBl. I Nr. 36/2000
1
§ 33a MRG ist auch im Teilanwendungsbereich des § 1 Abs 4 für Haupt- und Untermietverhältnisse anzuwenden.