Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2009
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 3. Erhaltung
1
§ 3 MRG ist zwar nur auf Hauptmietverhältnisse im Vollanwendungsbereich des MRG, also nicht auf die in § 1 Abs 2, 4 und 5 genannten Mietgegenstände anzuwenden, doch ist durch den Verweis in § 28 Abs 1 Z 1 WEG die Bestimmung des § 3 MRG im Wohnungseigentumsrecht sinngemäß und indirekt anwendbar (Hausmann in Hausmann/Vonkilch, § 3 MRG Rz 7).