Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2009
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Heizkostenstammblattverordnung (HeizK-Stammblatt-VO)
Auf Grund des § 25 Abs. 6 des Heizkostenabrechnungsgesetzes, BGBl. Nr. 827/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 800/1993 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz verordnet: