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Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Dokumentvorschau
Erich/Marent/Preisl - Wohnungseigentumsgesetz

§ 23. Zwischenermittlung; Überschüsse und Fehlbeträge

1

§ 23 regelt den Wechsel eines Wärmeabnehmers während der Abrechnungsperiode. Dabei wird dem Wärmeabgeber hinsichtlich der Folgen des § 21 jener Wärmeabnehmer als für Fehlbeträge Zahlungspflichtiger oder als Rückforderungsberechtigter von Überschüssen gegenüber gestellt, in dessen Nutzungszeitraum (der Fehlbetrag der Überschuss) angefallen ist. Eine genaue Abgrenzung der Wärmekosten für den Nutzungszeitraum des früheren Wärmeabnehmers und für jenen des nachfolgenden Wärmeabnehmers kann nur durch eine Zwischenermittlung bewerkstelligt werden, die wiederum entweder durch Zwischenablesung (Abs 1) oder durch eine Hochrechnung (Schätzung) möglich ist. Mangels einer Zwischenablesung ist nur eine Abgrenzung nach monatlichen Anteilen vorzunehmen.

2

In Abs 3 wird entsprechend dem § 18 Abs 2 für den Fall der Beendigung des Nutzungsverhältnisses während der Abrechnungsperiode eine ordentliche Rechnungslegung erleichternde Regelung - durch Zusendung der Information über die Abrechnung an die Anschrift des Nutzungsobjekts - vorgesehen.

3

Sowohl der scheidende als auch der neue Wärmeabnehmer hat die Möglichkeit, eine Zwischenermittlung (Ablesung oder...

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