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Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Dokumentvorschau
Erich/Marent/Preisl - Wohnungseigentumsgesetz

§ 21. Vorauszahlung und Folgen der Abrechnung

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§ 21 enthält Regelungen, in welcher Weise Vorauszahlungen vorgeschrieben werden können und wie mit einem sich einerseits aus den von den Wärmeabnehmern geleisteten Vorauszahlungen und andererseits aus der Abrechnung ergebenden Fehlbetrag oder Überschuss zu verfahren ist. Sowohl für die Rückerstattung eines Überschussbetrags als auch für die Nachzahlung eines Fehlbetrags ist eine Leistungsfrist von zwei Monaten festgesetzt. Der Beginn dieser Leistungsfrist ist allerdings differenziert geregelt. Für die Rückzahlung eines Überschusses stellt Abs 3 auf den Zeitpunkt ab, zu dem die Abrechnung hätte gelegt werden müssen. Es ist also nicht der Termin der tatsächlichen Vornahme der Abrechnung maßgebend, weil es sonst dem Wärmeabgeber möglich wäre, durch eine Verzögerung der Abrechnung auch die Fälligkeit einer allfälligen Rückzahlung hinauszuschieben. Die zweimonatige Leistungsfrist für die Nachzahlung eines Fehlbetrags durch einen Wärmeabnehmer beginnt nach Abs 5 erst mit der tatsächlichen Erfüllung der Pflichten gem § 16 bis 19, also mit der ordnungsgemäßen und vollständigen Vorlage der Abrechnung. Nur geringfügige Fehler der Abrechnung, die d...

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