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Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Dokumentvorschau
Erich/Marent/Preisl - Wohnungseigentumsgesetz

§ 11. Ermittlung der Verbrauchsanteile

1

In § 11 wird die Verpflichtung des Wärmeabgebers zur Ermittlung der Verbrauchsanteile im Einzelnen geregelt. Abs 1 regelt die Vorgangsweise bei der Verbrauchsermittlung, wobei bewusst eine von § 9 abweichende Textierung gewählt wurde, da unterschiedliche Verfahren bei der Trennung der Heiz- und Warmwasserkosten und der Ermittlung der Verbrauchsanteile anzuwenden sind. Die Formulierung „nach dem Stand der Technik“ ermöglicht es, Veränderungen in technischer Hinsicht Rechnung tragen zu können.

2

Abs 3 ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Ermittlung der Verbrauchsanteile für höchstens ein Viertel der beheizbaren Nutzfläche des Gebäudes durch eine Hochrechnung. Wird nachträglich eine Erfassung (Messung) der Verbrauchsanteile möglich, ist dieses Ergebnis erst für die nächste Abrechnungsperiode relevant. - Dazu Horvath, Heizkostenabrechnung Rz 445 ff.

3

Kommt ein Wärmeabnehmer seiner in Abs 2 verankerten Duldungspflicht nicht nach (Durchsetzung nach § 25 Abs 1 Z 7), kann der Berechnung seines Verbrauchs eine Hochrechnung zugrunde gelegt werden. Wird die verbrauchsabhängige Abrechnung durch schuldhafte Verletzung der Duldungspflicht vereitelt, ka...

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